Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von exkursionsleiterin.ch

A. ALLGEMEINES

1. Umfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Dienstleistungen von exkursionsleiterin.ch, namentlich Wanderungen und geführte Exkursionen im In- und Ausland.

Die einzelne Aufträge sind ausschliesslich dem schweizerischen Recht unterworfen, auch wenn sie ganz oder teilweise im Ausland erfüllt werden. 

2. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag wird abgeschlossen, sobald sich beide Vertragsparteien (Auftraggebende / Teilnehmende und Beauftragte) über den wesentlichen Vertragsinhalt, d. h. die wesentlichen Vertragspunkte, einig geworden sind. Dies kann auch mündlich erfolgen.

Exkursionsleiterin.ch ist berechtigt, Tourenanmeldungen ohne Angabe von Gründen abzuweisen.

3. Qualitätssicherung durch exkursionsleiterin.ch

Exkursionsleiterin.ch haftet für die sorgfältige Auftragserfüllung nach dem Wissen und dem Können einer Wanderleiterin.

4. Qualitätssicherung durch die Teilnehmenden

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, auf Touren die Weisungen der verantwortlichen Wanderleiterin strikte zu befolgen. Im Widerhandlungsfall ist exkursionsleiterin.ch, bzw. die zuständige Wanderleiterin zum sofortigen Abbruch berechtigt und die Teilnehmenden sind zur Bezahlung der vollständigen vereinbarten Vergütung verpflichtet.

5. Versicherungen

Exkursionsleiterin.ch verfügt über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme, die mindestens dem in der Gesetzgebung zu Wanderleiterinnen und anderen Anbietenden von Risikoaktivitäten (RiskG) und deren Verordnung (RiskV) festgelegten Betrag entspricht.  

Es ist Sache der Teilnehmenden, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die folgenden (empfohlenen) Versicherungen abzuschliessen:

  • Vertragsrücktrittsversicherung, auch Annullationskosten Versicherung genannt 
  • Kranken- und Unfallversicherung

6. Gerichtsstand

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Teilnehmenden und exkursionsleiterin.ch unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.

B. VERGÜTUNG DES AUFTRAGES

7. Pauschalangebote

Der Pauschalpreis ergibt sich aus dem Programm. Der Pauschalpreis versteht sich pro Person in CHF und beinhaltet die aufgeführten Leistungen.

Werden vom Programm abweichende Leistungen gewünscht, verändert sich der Pauschalpreis.

Exkursionsleiterin.ch ist berechtigt, nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis spätestens drei Wochen vor dem Termin vorzunehmen, sofern

  • die Beförderungskosten einschliesslich Treibstoffkosten oder die Übernachtungskosten nachträglich ansteigen.
  • Abgaben wie Ein- und Ausschiffungsgebühren, Steuern, Eintritts- und Gipfelgebühren erhöht oder eingeführt werden.
  • sich die relevanten Wechselkurse ändern.

Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des gesamten Reisepreises, kann die Teilnahme an der Tour annulliert werden. In diesem Falle schulden die Teilnehmenden die bereits getätigten Ausgaben (z.B. Annullationskosten für Unterkunftsreservationen usw.) jedoch kein Wanderleiterinnenhonorar. Exkursionsleiterin.ch ist verpflichtet, den Teilnehmenden Ersatztouren anzubieten, die für beide Parteien zumutbar sind (z.B. Tour an einem anderen Ort).

Exkursionsleiterin.ch ist berechtigt, von Teilnehmenden zu verlangen, dass diese bis zu einem bestimmten Termin vor Beginn der Tour eine bestimmte Anzahlung zu leisten haben. Eine solche Vereinbarung kann mit der aufschiebenden Bedingung verbunden werden, dass im Fall der nicht rechtzeitigen Leistung der Anzahlung der Vertrag für beide Vertragsparteien nicht rechtswirksam wird.

8. Vereinbarung einer individuellen Vergütung

Wenn es sich nicht um ein Pauschalangebot handelt, setzt sich die Vergütung der Dienstleistungen von exkursionsleiterin.ch aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Wanderleiterinnenhonorar
  • Ersatz der Ausgaben für die Erfüllung der Auftrages
  • Administrative Ausgaben und Aufwendungen

Die Vereinbarung der Vergütung erfolgt bei Vertragsabschluss (vgl. Punkt 2 Abschuss des Vertrages).

Die Bemessung der Vergütung bzw. der Wanderleiterinnenhonorare erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Anzahl der Teilnehmenden
  • Länge der Tour, Schwierigkeitsgrad der Tour, herrschende Verhältnisse usw.

Exkursionsleiterin.ch ist berechtigt, von den Teilnehmenden zu verlangen, dass diese bis zu einem bestimmten Termin vor Beginn der Tour eine bestimmte Anzahlung zu leisten haben. Eine solche Vereinbarung kann mit der aufschiebenden Bedingung verbunden werden, dass im Fall der nicht rechtzeitigen Leistung der Anzahlung der Vertrag für beide Vertragsparteien nicht rechtswirksam wird.

9. Ersatz der Ausgaben für die Erfüllung des Auftrages

Handelt es sich nicht um ein Pauschalangebot und wird bei der Vergütung nur das Wanderleiterinnenhonorar vereinbart, gelten weiter folgende Bestimmungen: 

  • Die Teilnehmenden schulden der Wanderleiterin den Ersatz der effektiven Transportkosten für den Hinweg und den Rückweg sowie allfällige Transportkosten, die während der Vertragserfüllung entstehen (z.B. die Benützung von Transportmitteln wie Bergbahnen usw.). Zudem tragen die Teilnehmenden ihre eigenen Transportkosten.
  • Ist die Benutzung öffentlicher Transportmittel unmöglich oder unzumutbar oder wird auf Wunsch der Teilnehmenden ein Taxi oder ein vergleichbares privates Transportmittel benutzt, gehen die dadurch verursachten Kosten ebenfalls zulasten der Teilnehmenden.
  • Die Teilnehmenden tragen auch die effektiven Kosten der Übernachtungen der Wanderleiterin (z.B. in Hütten und Hotels usw.) sowie die eigenen Übernachtungskosten.
  • Die Kosten der Verpflegung der Wanderleiterin und der Teilnehmenden in Hütten, Hotels, Restaurants usw., je zuzüglich Getränke und Marschtee, tragen die Teilnehmenden.
  • Für die Zwischenverpflegungen der Wanderleiterin und der Teilnehmenden auf der Tour, je aus dem eigenen Rucksack, sind beide je selber auf eigene Kosten besorgt.

10. Absage der Tour 

Muss exkursionsleiterin.ch aus einem Grund, der innerhalb des persönlichen Risikobereichs liegt (z.B. Krankheit, Unfall, familiäre Ereignisse usw.), absagen, werden beiderseits keine Vergütungen bzw. Entschädigungen geschuldet.

Muss exkursionsleiterin.ch aus einem Grund, der ausserhalb des persönlichen Risikobereichs liegt, absagen (z.B. wegen schlechten Wetters, ungünstigen Verhältnissen am Berg, gestörten Verkehrsverbindungen usw.), schulden die Teilnehmenden die bereits getätigten Ausgaben (z. B. Annullationskosten für Unterkunftsreservationen usw.). Exkursionsleiterin.ch ist verpflichtet, den Teilnehmenden Ersatztouren anzubieten, die für beide Parteien zumutbar sind (z.B. Tour an einem anderen Ort).

Muss exkursionsleiterin.ch ein Pauschalangebot absagen, weil sich zu wenige Teilnehmende angemeldet haben, so kann exkursionsleiterin.ch auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Sofern kein zumutbares, gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird, haben die Teilnehmende Anspruch auf Rückvergütung der bereits erfolgten Zahlungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Sagen die Teilnehmenden aus irgendwelchen Gründen ab, schulden sie exkursionsleiterin.ch folgende Vergütungen: 

  • Absage 60 bis 31 Tage vor Tourenbeginn: 20 % des vereinbarten Honorars plus bereits getätigte Ausgaben
  • Absage 30 bis 15 Tage vor Tourenbeginn: 50 %  des vereinbarten Honorars plus bereits getätigte Ausgaben
  • Absage 14 Tage oder später vor Tourenbeginn: 100% des vereinbarten Honorars plus bereits getätigte Ausgaben

Exkursionsleiterin.ch wird den Teilnehmenden entsprechend das Honorar und die getätigten Ausgaben belegen und in Rechnung stellen. 

Massgebend zur Berechnung des Annullierungszeitpunktes ist das Eintreffen der mündlichen oder schriftlichen Annullierungsmitteilung.

Können die Teilnehmenden Ersatzpersonen vermitteln, die an ihrer Stelle unter gleichen Bedingungen in den Vertrag eintreten, erhebt exkursionsleiterin.ch lediglich die von den Leistungsträgern / Leistungsträgerinnen (z.B. Hotels) erhobene Umbuchungsgebühr.

11. Abbruch und Unterbruch der Tour

Die vereinbarte Vergütung ist auch geschuldet, wenn

  • die Wanderleiterin eine begonnene Tour aus Sicherheitsgründen (schlechtes Wetter, ungünstige Verhältnisse, Überforderung der Teilnehmenden etc.) abbrechen muss
  • wenn die Wanderleiterin wegen eines entstehenden Risikos durch das Wetter oder auf Wunsch der Teilnehmenden einen Ruhetag einschaltet
  • wenn die Tour aufgrund des Gesundheitszustandes der Teilnehmenden abgebrochen oder unterbrochen werden muss
  • wenn die Teilnehmenden ihrerseits die Tour abbrechen.

Allfällige resultierende Mehrkosten wie z.B. Rückreisekosten gehen zu Lasten der Teilnehmenden. Gleiches gilt, wenn Leistungen nicht bezogen werden (z.B. Ausflüge, Besichtigungen).

12. Programmänderungen

Die Touren finden in der Regel bei jeder Witterung statt – ausser aus Sicherheitsgründe kann die Tour nicht durchgeführt werden. Exkursionsleiterin.ch behält sich aber vor, umfassende Änderungen des Programms, des Reisegebietes sowie weiterer Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportmittel) vorzunehmen. Dabei bemüht sich exkursionsleiterin.ch, möglichst gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Eventuelle Mehr- oder Minderkosten werden den Teilnehmenden verrechnet, respektive zurückerstattet. Beträgt der Preisunterschied mehr als 10% des gesamten Reisepreises, kann die Teilnahme an der Tour annulliert werden. In diesem Falle schulden die Teilnehmenden die bereits getätigten Ausgaben (z. B. Annullationskosten für Unterkunftsreservationen usw.) jedoch kein Wanderleiterinnenhonorar.

Es ist der verantwortlichen Wanderleiterin im Weiteren vorbehalten, das Programm auch unterwegs abzuändern.

13. Ausrüstung 

Die Kosten der Wanderleiterin für die eigene Ausrüstung werden durch die Vergütung abgegolten.

Die Wanderleiterin darf voraussetzen, dass die Teilnehmenden über die für die Vertragserfüllung erforderliche eigene Ausrüstung verfügen. Ist besonderes Material erforderlich, gibt dies die Wanderleiterin den Teilnehmenden rechtzeitig bekannt.

14. Haftung und Schadenersatz

Exkursionsleiterin.ch bietet grösstmögliche Sicherheit; trotzdem kann ein Restrisiko nie vollständig ausgeschlossen werden. Mit dem Vertragsabschluss wird dieser Sachverhalt ausdrücklich anerkannt und es wird auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitige Haftung verzichtet.

Für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen wie Foto- und Videoausrüstungen, Handys, Kreditkarten, Bargeld usw. sind die Teilnehmenden selber verantwortlich. Exkursionsleiterin.ch haftet nicht für den Verlust, Diebstahl, Missbrauch, Beschädigung usw. dieser Gegenstände.

15. Website

Die auf der Webseite exkursionsleiterin.ch ausgeschriebenen Touren sind keine verbindlichen Angebote. Die Ausschreibungen können jederzeit und ohne Grundangabe geändert werden. Exkursionsleiterin.ch schliesst jegliche Haftung aus, die sich aus dem Zugriff und der Nutzung der Internetseite ergeben könnte. Exkursionsleiterin.ch garantiert nicht die ständige Verfügbarkeit der Seite. Exkursionsleiterin.ch ist bemüht, die Informationen auf der Webseite aktuell zu halten, übernimmt aber keine Haftung für deren Richtigkeit und Aktualität. Die Webseite von exkursionsleiterin.ch kann Links zu Webseiten von Dritten enthalten.

16. Datenschutz

Die an exkursionsleiterin.ch übermittelten Angaben werden gespeichert und bearbeitet. Exkursionsleiterin.ch wird, soweit zur Vertragserfüllung notwendig, die Angaben an Leistungsträger und Leistungsträgerinnen übermitteln. Exkursionsleiterin.ch wie auch die Leistungsträger und Leistungsträgerinnen können aufgrund behördlicher Anordnungen verpflichtet sein, Daten an Behörden zu übermitteln.

Exkursionsleiterin.ch informiert per Mail über neue Aktivitäten, Programme etc. Dieser Dienst kann jederzeit abbestellt werden. Ein entsprechender Hinweis findet sich in jedem Versand.

17. Bilder

Die auf der Website verwendete Fotografien, Texte usw. sind gesetzlich geschützt und stehen im alleinigen Eigentum von exkursionsleiterin.ch oder anderer namentlich genannter Rechteinhabenden und dürfen weder auf irgendeine Art und Weise reproduziert, gespeichert, überarbeitet, verknüpft oder sonstwie genutzt werden.

Bilder von Personen, die exkursionsleiterin.ch auf Touren macht werden nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht.